Hallo Christian,
leider kümmert Skoda die Heckmotorengeneration wohl nicht mehr....
Für den Felicia, 1994-2001, gilt:
Der Motor 1,6 l 55 kW befindet sich noch in der Laborprüfung.
Für den Motor 1,3 l OHV mit 40 kW und 50 kW müssen Teile des Druckreglers (also Einspritzer) ersetzt werden.
In der Prüfung befinden sich Motoren vorangegangener Modelle (Forman, Favorit).
Klar trübt der Preis für Super-Plus den Fahrspaß, gerade wenn man wie Du das Fahrzeug im Alltag fährt. Im übrigen hat sich auch bei diesem Kraftstoff / ETBE etwas geändert: Die bisherige Kraftstoffsorte Super Plus bleibt bei max. 5% Ethanol, zugelassen sind in der
neuen DIN 51626-2 allerdings 3,7% Sauerstoffgehalt (statt bisher 2,7%) die aber nur durch
Beimischung von Ethern (ETBE) erreicht werden dürfen. Damit ist dieser Kraftstoff auch für
alle Neu- und Bestandsfahrzeuge geeignet, da ETBE hinsichtlich Korrosion unschädlich ist
und mit nach wie vor max. 5% Ethanol keine Veränderung gegenüber heute darstellt.
Da mich die Kraftstofffrage als "Schönwettersonntagsfahrer" nur bedingt berührt teile ich jedoch die Meinung GROSSE SAUEREI. Was mich jedoch mehr betrübt und direkt betrifft ist der Fahrverbot mangels Feinstaub-Plakette....
Ich denke das da ein jeder von uns betroffen ist, ob viel oder wenig Fahrer. Zudem die Ausnahmeregelungen eine echte Sauerei sind, da diese nur den jeweiligen Zulassungsort befreien was somit einen Wochendausflug oder gar eine Terminwahrnehmung in einer anderen Stadt nicht ermöglicht. Jetzt haben natürlich diejenigen von uns welche mit H-Kennzeichen fahren gutes Spiel. Diejenigen die allerdings gesetzes-konform ihr Fahrzeug, trotz Möglichkeit durch Alter und Zustand, nicht als H-istorisch wertvoll zugelassen haben werden nun dazu gezwungen. Der Nachteil einer H-Kennzeichnung ist die Zulassungsart. Bei dieser ist zu beachten, das der ermöglichte Versicherungsvorteil aus folgenden Bedingungen geknüpft ist: Fahrten nur zu Veranstaltungen, Messen oder Vorführungen mit Einladung, sowie Fahrten zu notwendigen Werkstattaufenthalten. Die Versicherer verklausulieren in den meisten Fällen eine km-Freigrenze von 5.000 km pro Jahr, aber Achtung: Der gewährte Steuervorteil ist davon nicht betroffen. Also nehmen wir das mal genau, der eifrige Jungpolizist (
) der am Sonntag bei super schönem Wetter Dienst schieben muss wo seine Geliebte sich mit ihrem "altem Kumpel" am Baggersee trifft zieht Euch zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle heraus, findet nichts da selbst der Verbandskasten nicht abgelaufen ist. Aber dann, gefrustet fällt Ihm ein wie die Rechtsgrundlage für H-Kennzeichen ist und fordert von Euch den entsprechenden Nachweiß. Werkstatt zählt nicht - keine regulären Öffnungszeiten, Veranstaltung - offizieller Nachweiß, also er hat Euch. Der Vorgang geht aus steuerrechtlichen Gründen vor den Staatsanwalt. Steuerhinterziehung (haben wir ja gerade durch unsere Prominenz in der Presse) seit der ersten Zulassung des Fahrzeug mit H Kennzeichnung. Weiterfahrt wird untersagt und das Kennzeichen, da Sonderkennzeichen aberkannt.
Können wir nur hoffen, seine Freundin hatte Spaß....
Beste Grüße aus Stuttgart
Christian